Staatliche Hilfsangebote:
Wichtige Links zum Thema Corona mit umfangreichen Informationen
Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können jetzt gestellt werden. Die Beantragung läuft ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte.
Hier: Staatliche Überbrückungskredite sofort abrufbar
Die Antragsbearbeitung ist laut Dienstleister des Bundeswirtschaftsministeriums voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte möglich.
Vereinigung Bayerische Wirtschaft e.V.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de