Hilfe zur Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Erfahren Sie alles Wesentliche rund um die Leistung, die Arbeitgeber online beantragen können.

Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unvorhersehbares Ereignis wie Corona kann Kurzarbeit in Ihrem Betrieb notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden. Beschäftigte in Kurzarbeit können die Leistung maximal 12 Monate lang beziehen.

Für Arbeitgeber zur Antragsstellung und Verfahrensweise:
Hier direkte Link zur Bundesagentur für Arbeit

Für Arbeitgeber: hier PDF Dokumente zum Download
Merkblatt-8a  / Antragsformular

 

Allgemeine Infos zu Corona

Informieren Sie sich hier topaktuell über neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen, regionaler Bürgerservice und Tipps der Bundesregierung.

Stadt Freising:
Aktuelle Informationen zu Auswirkungen des Coronavirus auf das städtische Serviceangebot bieten wir Ihnen auf unserer Webseite unter www.freising.de/corona. Bitte beachten Sie, dass in allen städtischen Verwaltungsgebäuden ein Einlass nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Die Kontaktdaten unserer Ämter und Einrichtungen finden Sie im Bereich „Rathaus direkt“.

Das Landratsamt Freising bietet neben einem Bürgertelefon auch online Informationen zur Coronavirus-Infektion, häuslichen Quarantäne und Einschätzung der eigenen Situation an.
Bürgertelefon Telefonnummer 08161/600-601:
Montag bis Donnerstag von 10 bis 15 Uhr,
Freitag von 10 bis 12 Uhr
und Samstag und Sonntag von 10 bis 15 Uhr.
Informationen Online:  Landratsamt Freising

Bayerische Staatsregierung – Fragen und Antworten FAQ

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Robert-Koch-Institut

Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert Sie zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und klärt Sie über Schutzmaßnahmen auf.