Neues Bayerisches Ladenschlussgesetz

Das bayerische Kabinett hat am 23. Juli 2024 einen Vorschlag für ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz beschlossen. Bislang ist das alte Ladenschlussgesetz des Bundes in Bayern gültig.

Wir haben die wesentlichen Punkte zusammengefasst.

An den Öffnungszeiten an Werktagen soll sich nach dem Willen der Staatsregierung nichts ändern:
Es bleibt bei den bislang gültigen Regelungen der Öffnungszeiten von 6-20 Uhr.

Zusätzlich zu vier verkaufsoffenen Sonntagen zu besonderen Anlässen sollen nun pro Jahr bis zu acht anlasslose Einkaufsnächte von Montag bis Samstag bis 24 Uhr möglich sein. Die Entscheidung darüber liegt bei den Kommunen.

Außerdem sollen künftig digitale Kleinstsupermärkte mit einer Fläche von bis zu 150 Quadratmetern an Werktagen durchgehend und an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt geöffnet werden können.

Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung