Aktuelle Meldungen 20.03.2020 – 13 Uhr
Zum Schutz unserer Kund*innen und Mitarbeiter*innen wegen Corona vorübergehend geschlossen…. bleiben Sie gesund, wir kommen wieder! So werden in den kommenden Tagen viele Innenstadtgeschäfte um Verständnis bitten…
Unsere Mitglieder, die aufgrund der aktuellen Verfügung der Bayerischen Staatsregierung Ihre Geschäfte nicht öffnen dürfen, lassen sich viel einfallen und bieten dafür verschiedene Serviceangebote wie z. B. Lieferservice, Einkauf über Ihre Onlineshops sowie telefonische Kundenberatung und Bestellannahmen an. Eine komplette Übersicht von A-Z findet Ihr hier veröffentlicht (Meldung der Serviceleistungen gleich an info@ac-fs.de senden).
Welche Geschäfte dürfen öffnen –
Welche Betriebe müssen geschlossen bleiben –
Was darf man und was nicht?
- Geöffnet haben:
- Versorgungsrelevanter Handel mit Warenangebote wie bei Lebensmittehandel, Apotheken, Getränkemärkte, Drogeriemärkte, Tiernahrung, Optiker, Hörgeräte, Sanitätshäuser, Reinigungen, Tankstellen, Banken, Post, Online-Handel.
- Für den versorgungsrelevanten Handel gelten neue Ladenöffnungszeiten: werktags bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr.
Diese Öffnungszeiten können Unternehmen flexibel bzw. individuell im angegebenen Zeitrahmen selbst bestimmen. - Öffentliche Einrichtungen (z.B. Stadtverwaltung) bieten sehr eingeschränkten Notdienst an. Kundenverkehr bedingt für dringende Notfälle nur nach Absprache. Infos: Stadt Freising
- Gastronomiebetriebe dürfen nur Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen anbieten.
- Geschlossen oder abgesagt:
- Grüner Wochenmarkt an allen Tagen
- Öffentliche Ämter und Einrichtungen (Stadtverwaltung,Schulen, KiTaS, u.ä.)
- Wertstoffhof Freising
- Touristinfomation (nur online erreichbar)
- Veranstaltungen jedweder Art sind vorerst bis 20. April untersagt
- Gartencenter- und Baumärkte
- Friseure, Ergotherapeuten, Logopäden
- Physiotherapeuten (nur in Notfällen erlaubt)
- Alle Freizeiteinrichtungen (Bäder, Fitnessstudios, Kino, Tagungsräume, Vereine, Sport- und Spielplätze, Tierparks etc.) sind geschlossen
- Gastronomie: ab Freitag sind auch alle gastronomische Betriebe incl. Freischankflächen geschlossen.
- Es gilt eine allgemeine Ausgangsbeschränkung.
Erlaubt sind nur dringend notwendiger Weg zur Arbeit, zum Einkauf oder zum Arzt und Apotheke. Körperkontakte sind zu vermeiden, Abstand halten von ca. 1,50 Meter sind einzuhalten, Gruppenbildung, Parties, Versammlungen, Veranstaltungen und Einkauf mit der Familie sind verboten. Besuche in Krankenhäuser, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind verboten. . Besuche aller Art (Freunde und Familie) sollen unterlassen werden. - Spazierengehen, Gartenarbeit und Aufenthalten im Freien oder auf Balkonen sind, „nur alleine oder mit der engsten Familie“, weiterhin erlaubt.
- detaillierte Infos: (20-03-19_Ausgangsbeschraenkung_Bayern_ )
Staatliche Hilfsangebote:
- Für finanzielle Hilfen wird ein Sondervermögen von bis zu 10 Milliarden Euro eingerichtet
- Um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, wird es eine Erhöhung der Ausfallbürgschaften (LfA), eine Erhöhung der Fördergrenzen (bisher: 50 Prozent bis 60 Prozent, neu: 80 Prozent bis 90 Prozent), Beteiligungsmöglichkeiten des Staats an Unternehmen sowie ein Soforthilfeprogramm für Betriebe aus Gastronomie, Handel und Tourismuswirtschaft sowie für Kulturschaffende geben.
Wichtige Links zum Thema Corona mit umfangreichen Informationen und Antragsformularen für Unternehmer, Freiberufler, und Veranstalter:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft
LfA Förderbank Bayern
Vereinigung Bayerische Wirtschaft e.V.