Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Erfahren Sie alles Wesentliche rund um die Leistung, die Arbeitgeber online beantragen können.
Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unvorhersehbares Ereignis wie Corona kann Kurzarbeit in Ihrem Betrieb notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden. Beschäftigte in Kurzarbeit können die Leistung maximal 12 Monate lang beziehen.
Für Arbeitgeber zur Antragsstellung und Verfahrensweise:
Hier direkte Link zur Bundesagentur für Arbeit
Für Arbeitgeber: hier PDF Dokumente zum Download
Merkblatt-8a / Antragsformular